|
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahm der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift von eicom bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten.
Rechte an Software, Know-how und Verfahren
Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung der eicom. Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen. Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden, und kann die eicom die notwendige Anpassung nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde verlangen, dass ihm die eicom zum Zwecke der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen Unterlagen und Source-Codes gegen eine angemessene Entschädigung ausliefert. Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei der eicom, auch wenn die eicom die Source-Codes ausliefert, oder wenn der Kunde Softwareprogramme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
Inkrafttretung, Termine, Kündigung
Ein Vertrag tritt zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft und bleibt wirksam, bis zur Fertigstellung des Projektes. Sowohl Sie als auch eicom sind jederzeit berechtigt, durch eine schriftliche Mitteilung zum darauf folgenden Monatsende die Zusammenarbeit zu kündigen. Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung) bleibt unberührt. eicom behält sich vor, Ihren Vertag auch ohne vorherige Mitteilung zu kündigen oder auszusetzen. Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine. Die Zeiten gelten als eingehalten, wenn die Leistungen die vereinbarten Kriterien erfüllen. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Solche verlängern sich angemessen
a) wenn der eicom Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, Austritt massgeblicher Mitarbeiter, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.
Die eicom kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerungen hat der Kunde der eicom eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt die eicom bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
|